Glossar
FAQ
Solar FAQ
PPA (Stromabnahmevertrag)
Ein Stromabnahmevertrag „PPA“ (Power Purchase Agreement) ist ein Vertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Großabnehmer, in dem der Abnehmer sich verpflichtet, eine bestimmte Menge Strom zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Diese Verträge werden häufig von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen abgeschlossen, die regelmäßig große Mengen an Strom verbrauchen.
Die Vorteile eines PPA sind, dass der Strompreis für den Abnehmer stabil bleibt, da er sich an den Preis im Vertrag orientiert und nicht an den Spotmarktpreis. Darüber hinaus können PPAs dazu beitragen, die Kosten für die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu senken, da sie Investoren Anreize bieten, in diese Technologien zu investieren.
Netzentgelt
Das Netzentgelt ist eine Gebühr, die von den Stromversorgern für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromnetzes erhoben wird. Diese Gebühr wird auf die Rechnung der Kunden aufgeschlagen und variiert je nach Bundesland. In Deutschland beträgt das Netzentgelt in der Regel zwischen 0,04 und 0,06 Euro pro Kilowattstunde (kWh).
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine Steuer, die auf den Stromverbrauch erhoben wird. Diese Steuer wird von den Bundesländern erhoben und ist somit unterschiedlich hoch. In Bayern beträgt die Stromsteuer z. B. 5,35 Cent pro Kilowattstunde, in Baden-Württemberg dagegen nur 3,5 Cent. Die Steuer wird an das Finanzamt abgeführt und ist somit eine öffentliche Abgabe. Die Stromsteuer ist Teil der Energiesteuern, die auf fossile Brennstoffe erhoben werden und soll den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern.